Datenschutzerklärung
Ausstellung von A1-Bescheinigungen
Verantwortlicher:
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Badensche Str. 52
10825 Berlin (Deutschland)
praesident@hwr-berlin.de
Gesetzlicher Vertreter:
Prof. Dr. Andreas Zaby
Datenschutzbeauftragter:
Klaus Hoogestraat (ITM Management & Consulting GmbH)
Badensche Str. 52
10825 Berlin
datenschutz@hwr-berlin.de
Angaben zur Verarbeitungstätigkeit:
Zwecke der Verarbeitungstätigkeit:
- Erfüllung der Vorgaben des §106 SGB Buch IV
- Beantragung von A1-Bescheinigung beim Sozialversicherungsträger für Dienstreisen von
Beschäftigten und Lehrenden der HWR Berlin
Rechtsgrundlage der Verarbeitungstätigkeit:
Die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i.V.m. §106 SGB Buch IV erforderlich.
Kategorien von personenbezogene Daten:
Dienstreisedaten (Anschrift im Aufenthaltsstaat, Zielland, Reisezeitrum, Beschäftigungsstelle im Entsendungsstaat)
Hochschuldaten (Betriebsnummer, Name, Rechtsform, Anschrift, Kontaktdaten der Firma) Kategorien von Empfängern:
FU Berlin (FU Berlin – Auftragsverarbeitung in Lohnsachen)
Sozialversicherungsträger (Sozialversicherungsträger)
Gesundheitsdaten (Versicherungsnummer, zuständige Krankenkasse/Rentenversicherung)
Stammdaten (Anrede / Name / Staatsangehörigkeit, Name, Geburtsangaben, Anschrift, Tätigkeit (Prof. o. MA))
Datentransfer in ein Drittland:
Es liegt keine geplante Übermittlung in Drittstaaten vor.
Zusätzliche Informationspflichten:
Speicherdauer der personenbezogenen Daten:
10 Jahre nach Ausscheiden aus dem Dienst an der HWR Berlin
Rechte der von der Verarbeitung betroffenen Person
Die von der Verarbeitung betroffene Person verfügt gemäß Art. 13 – 23 DSGVO über Rechte, welche gegenüber der HWR Berlin geltend gemacht werden können. Eine Übersicht der wichtigsten Rechte ist nachfolgend aufgeführt:
Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 DSGVO
- Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden nach Art. 14 DSGVO
- Recht auf Auskunft über beim Verantwortlichen (HWR Berlin) gespeicherte Daten nach Art. 15 DSGVO
- Recht auf Berichtigung über beim Verantwortlichen (HWR Berlin) gespeicherte Daten nach Art. 16 DSGVO
- Recht auf Löschung über beim Verantwortlichen (HWR Berlin) gespeicherte Daten nach Art. 17 DSGVO
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung über beim Verantwortlichen (HWR Berlin) gespeicherte Daten nach Art. 18 DSGVO
- Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 19 DSGVO
- Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO
- Recht gegen die Datenverarbeitung zu widersprechen, sofern die Verarbeitung nach Art. 6 (1) e DSGVO für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt oder die Verarbeitung nach Art. 6 (1) f DSGVO zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist nach Art. 21 DSGVO.
- Recht nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.
- Recht auf Benachrichtigung nach Art. 34 DSGVO der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person.
Auskunftsrecht
Sie können von der HWR eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden.
Ausübung der Rechte
Möchten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, wenden Sie sich bitte an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder stellen Sie die Anfrage unter dem Link.[1] Beschwerderecht
Der Betroffene hat ferner das Recht sich bei einer Aufsichtsbehörde über die HWR Berlin zu beschweren. Die zuständige Aufsichtsbehörde im Land Berlin ist
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Friedrichstr. 219
10969 Berlin
mailbox@datenschutz-berlin.de
Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten:
Die betroffene Person ist verpflichtet die personenbezogenen Daten bereitzustellen, sofern eine Dienstreise angestrebt wird.
Folgen der Nichtbereitstellung:
A1-Bescheinigung kann nicht ausgestellt werden.
Automatisierte Entscheidungsfindung:
Es erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung bzw. Profiling.
[1] https://dsgvo2.ds–manager.net/jd8g73mg9/anfrage_meldung.html?key=5oZEoda8bochZmO9