Unter diesem Link können alle betroffenen Personen ein Ersuchen um Auskunft nach Artikel 15 DSGVO stellen. Sie erhalten bei berechtigten Auskunftsanfragen binnen 1 Monats eine detaillierte Aufstellung der über Sie an der HWR Berlin verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Daneben können Sie Anfragen zur Löschung, Berichtigung, Sperrung und Datenkopie, der über Sie verarbeiteten personenbezogenen Daten stellen.
Gemäß Art. 15 DSGVO hat der von der Verarbeitung Betroffene das Recht Auskunft zu verlangen über:
- die Verarbeitungszwecke;
- die Kategorien personenbezogener Daten
- die Empfänger oder Kategorien von Empfängern
- Speicherdauer
- Herkunft der Daten, wenn diese nicht bei der HWR erhoben wurden
Die HWR Berlin muss der betroffenen Person dann spätestens binnen eines Monats (Art. 12 Abs. 3 DSGVO) die verarbeiteten Daten sowie weitere in Art. 15 Abs. 1 und 2 DSGVO festgelegte Informationen bereitstellen. In Ausnahmefällen kann die Frist um zwei weitere Monate verlängert werden.
Weitere Informationen: Kurzpapier Nr. 6, „Auskunftsrecht der betroffenen Person“ der Datenschutzkonferenz