Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Artikel 9 DSGVO) nehmen in der DSGVO eine besondere Rolle ein. Sie zählen zu den sensiblen Daten und unterliegen einem entsprechend hohen Schutzbedarf. Die Verarbeitung ist grundsätzlich (ebenso wie alle anderen personenbezogenen Daten) verboten. In Artikel 9 DSGVO sind entsprechende Erlaubnistatbestände aufgelistet, unter denen eine Verarbeitung grundsätzlich möglich ist.
Zu den besonderen Kategorien zählen:
- „Rassische“ und ethnische Herkunft
- Politische Meinungen
- Religiöse und weltanschauliche Überzeugungen
- Gewerkschaftszugehörigkeit
- Genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung und Gesundheitsdaten
- Daten über das Sexualleben und die sexuelle Orientierung