Für die HWR als Behörde sind unter anderen die DSGVO, das Bundesdatenschutzgesetz, das Landesdatenschutzgesetz Berlin, das Telekommunikationsgesetz, das Telemediengesetz, das Berliner Hochschulgesetz, die Studierendendatenverordnung Berlin sowie die Datenschutzsatzung der HWR vorwiegend relevant.
Maßgeblich ist die unmittelbar wirksame EU-DSGVO. Den Mitgliedstaaten ist es grundsätzlich nicht möglich, den in der Verordnung festgeschriebenen Datenschutz durch nationale Regelungen abzuschwächen. Allerdings existieren in einigen Bereichen sogenannte Öffnungsklauseln, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, bestimmte Aspekte des Datenschutzes auf nationaler Ebene zu regeln. Dies betrifft bspw. die Forschung (§17 BlnDSG), den Beschäftigtendatenschutz (§26 BDSG) oder Telemedien (§14f TMG). Daher gibt es auch weiterhin nationale Datenschutzgesetze bzw. Gesetze, die Regelungen zum Datenschutz enthalten. Diese Gesetzeswerke sind komplementär zur DSGVO anzuwenden.
Welche Rechtsgrundlage zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Ihrem Fall bzw. Fachverfahren anzuwenden sind, hängt von der entsprechenden Verarbeitungssituation ab. Der Datenschutzbeauftragte hilft bei der Einschätzung gerne weiter.
EU-DSGVO – Europäische Datenschutzgrundverordnung
BlnDSG – Landesdatenschutzgesetz Berlin
BDSG – Bundesdatenschutzgesetz
BerlHG – Berliner Hochschulgesetz
StudDatVO – Studierendendatenverordnung Berlin