Anonymisierte Daten fallen nicht unter die Regelungen der DSGVO. Sie können grundsätzlichen frei verarbeitet werden, ohne dass eine Person einwilligen oder eine besondere Rechtsgrundlage vorliegen muss.
Anders, als es das Wort vermuten lässt, liegt eine Anonymisierung nicht bereits dann vor, wenn keine Namen mehr genannt werden. Vielmehr soll nach der Vorstellung des Gesetzgebers bei anonymisierten Daten keinerlei Personenbezug der Daten vorhanden oder herstellbar sein.
Pseudonymisiert sind die Daten dann, wenn sie ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen einer bestimmten Person nicht mehr zugeordnet werden können. Dies lässt sich beispielweise dadurch erreichen, dass der Name der betroffenen Person durch ein Kennzeichen ersetzt wird.
Aggregierte Daten sind solche, bei denen Daten verschiedener Personen zusammengeführt wurden, und somit eine „Datengruppe“ entstanden ist. Auch diese sind nicht mehr auf eine bestimmte Person zurückzuführen, damit aber nicht zwingend anonymisiert.
Der Übergang zwischen regulärem, pseudonymem und anonymem (personenbezogenem) Datum ist stellenweise fließend. Sollten Sie sich diesbezüglich nicht sicher sein, nehmen Sie gerne Kontakt mit dem Datenschutzbeauftragten auf.