Folgende Daten unterliegen nicht der DSGVO und können damit frei verarbeitet werden:
1. Personenbezogene Daten aus dem Bereich der privaten Lebensführung
„Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten. Die Begrifflichkeiten umfassen personenbezogene Daten, die für Freizeitzwecke, Hobbys, Urlaubs- oder Unterhaltungszwecke, für die Benutzung sozialer Netzwerke oder als Teil einer privaten Adress-, Geburtstags- oder anderen Terminsammlung, z. B. zur Erfassung von Jahrestagen, verarbeitet werden.“ (Ernst, in: Paal/Pauly, DSGVO, Art. 2 (2017), Rn. 18; Plath, in: Plath, BDSG/ DSGVO, Art. 2 DSGVO (2016), Rn. 13)
Verarbeitungstätigkeiten, die teilweise bzw. vollständig einer beruflichen bzw. wirtschaftlichen Betätigung zuzuordnen sind, unterliegen demnach dem Regelungsbereich der DSGVO.
2. Manuelle Datenverarbeitungenin bestimmten Grenzen
Manuelle Verarbeitungen unterfallen der DSGVO nur, wenn die Verarbeitung in einem Dateisystem, das durch vorbestimmte Ordnungskriterien in verschiedene Gruppen eingeteilt, systematisch verwaltet und chronologisch, alphabetisch oder anhand anderer Kriterien geordnet wird.