Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist in bestimmten Fällen vorgeschriebene, strukturierte Risikoanalyse zur Bewertung möglicher Folgen von Datenverarbeitungsvorgängen, die die HWR Berlin vorzunehmen hat.
Die DSFA ist in Artikel 35 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt. Sie ist demnach durchzuführen, wenn aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen besteht.