Datenschutz­folgenabschätzung – DSFA

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist in bestimmten Fällen vorgeschriebene, strukturierte Risikoanalyse zur Bewertung möglicher Folgen von Datenverarbeitungsvorgängen, die die HWR Berlin vorzunehmen hat.

Die DSFA ist in Artikel 35 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt. Sie ist demnach durchzuführen, wenn aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen besteht.

Zurück zum FAQ

Diese Webseite verwendet ausschließlich technisch notwendige Cookies. Eine Einwilligung des Nutzers ist demnach nicht erforderlich. This website only uses technically necessary cookies. The consent of the user is therefore not required .